|
|
 |

|
|
|
 |
| |
Amadeus Mid Office: Umsetzung EU-Richtlinien in deutsches Umsatzsteuer-Gesetz zum 1. Januar 2010
Zum 1. Januar 2010 werden neue EU-Richtlinien in nationales Recht umgesetzt, die zu Änderungen im deutschen Umsatzsteuer-Gesetz führen. Amadeus hat in verschiedenen Mid-Office-Verfahren Anpassungen vorgenommen, die Sie bei der Anwendung der gesetzlichen Anforderungen unterstützen. Informieren Sie sich über die Anforderungen, die Sie künftig umsetzen müssen!
Zukünftig ist für die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Serviceleistungen an Firmenkunden der Ort des Leistungsempfängers maßgeblich. Nach diesem sogenannten Empfängerort-Prinzip ist die vermittelte Leistung im Leistungsempfänger-Land der jeweils gültigen Umsatzsteuer zu unterwerfen (sog. Reverse-Charge-Verfahren). Für Kontrollzwecke der Finanzbehörden ist künftig auch die Umsatzsteuer-ID-Nummer (USt-IdNr.) des Firmenkunden auf der Rechnung anzugeben, sofern der Kunde seinen Sitz im EU-Ausland hat. Für Privatkunden ändert sich im Hinblick auf den Leistungsort für Vermittlungsleistungen nichts, d. h. dieser richtet sich weiterhin danach, wo die vermittelte Leistung erbracht wird.
Anpassungen in Amadeus Mid-Office-Verfahren
Amadeus Germany hat in verschiedenen Produkten und Verfahren Anpassungen vorgenommen, sodass Sie bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen unterstützt werden.
KD-Maske Durch die Einführung neuer Felder ab Dezember 2009 können Sie Ihre Kunden als Privat- oder Firmenkunden (In- oder Ausland) und für Ihre ausländischen Firmenkunden zusätzlich die Umsatzsteuer-ID-Nummern erfassen.
VERK-Maske Für EU- und Non-EU-Firmenkunden sind künftig Rechnungen für Service-Entgelte ohne Umsatzsteuer auszustellen. Außerdem ist ein Hinweis auf das sog. Reverse-Charge-Verfahren vorzunehmen. Ferner ist bei Service-Leistungen an EU-Firmenkunden deren Umsatzsteuer-ID-Nummer in der Rechnung auszuweisen.
Zur Erfüllung dieser Anforderungen wird Amadeus Germany für alle Service-Entgelt- und Sonderpreis-BHPs (Buchhaltungspositionen), die mithilfe des Amadeus Transaction Fee Managers und des Amadeus Special Fee Calculators in VERK erzeugt werden, beim Druck eines Verkaufsbeleges für ausländische Firmenkunden zusätzliche Kommentar-BHPs zusteuern.
Amadeus Transaction Fee Administrator Für die ab 1. Januar 2010 geltenden umsatzsteuerrechtlichen Änderungen müssen Sie Ihre Entgelt-Tabellen anpassen, da für Ihre ausländischen Firmenkunden die Service-Entgelte mit Nettobeträgen hinterlegt und die Entgelttabellen ohne MwSt. gekennzeichnet werden müssen. Um Sie dabei zu unterstützen, hat Amadeus Germany Optimierungen im Transaction Fee Administrator vorgenommen.
Amadeus Special Fee Calculator Für die Sonderpreis-Entgelte bei ausländischen Firmenkunden werden analog zu den Service-Entgelten die Umsatzsteuer-ID-Nummer (bei EU-Firmenkunden) und das Reverse-Charge-Remark (bei EU- und Non-EU-Firmenkunden) als Kommentar auf den Verkaufsbelegen ausgedruckt. Hierzu müssen die RM*FEE Remarks für Ihre ausländischen Firmenkunden (EU- und Non-EU-Customers) in den jeweiligen Customer Profiles mit Nettobasis erfasst werden.
Weitere Informationen
www.de.amadeus.com/umsatzsteuer2010
 |
|
| |
Drucken Abonnieren
Weiterempfehlen
Amadeus Newsletter Dezember 2009 zurück
|
| |
|
|
| ^ TOP |
| ©
2010 Amadeus Germany GmbH |
|