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30. Juli 2010
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Amadeus Tour Market:
Variable Reisebestätigung verändert



Der Text zum ersten Unterschriftsfeld der variablen Reisebestätigung ist geändert worden. Grund dafür sind neue rechtliche Anforderungen.

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) werden Allgemeine Geschäftsbedingungen nur dann in einen Reisevertrag zwischen dem Veranstalter und einem Kunden einbezogen, wenn der Veranstalter dem Verbraucher die Reisebedingungen vor Vertragsschluss vollständig übermittelt.

Auf der Basis dieser BGH-Entscheidung hat der Text im ersten Unterschriftsfeld der variablen Reisebestätigung folgende Fassung bekommen:

„Diese Reiseanmeldung wird durch meine Unterschrift verbindlich. Die Reise- und Zahlungs-bedingungen des Reiseveranstalters, die mir vollständig übermittelt wurden, habe ich zur Kenntnis genommen, ebenso wie die Beförderungsbedingungen der beteiligten Verkehrsträger.“

Amadeus Germany hat die Textänderung in ECO-Druck und Amadeus Fax and Email Plus bereits  vorgenommen. Die Druckereien Bartsch und Loewe werden die Belegvordrucke für die variable Reisebestätigung (750051) bei der nächsten Produktion aktualisieren.




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Neuer Text des ersten Unterschriftsfeldes


 
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