Amadeus Transaction Fee Solution: Automatische Versteuerung von anteiligen Vermittlungsentgelten Aufgrund eines Erlasses des Bayerischen Landesamtes für Steuern müssen die anteiligen Vermittlungsentgelte auch bei Überflügen über Deutschland versteuert werden. Der Amadeus Transaction Fee Manager bietet auch für diese Fälle eine Funktion zur automatisierten Berechnung des umsatzsteuerpflichtigen Anteils – dadurch entfallen die bisher erforderlichen manuellen Angaben in der VERL-Maske.
In einem Erlass des Bayerischen Landesamtes für Steuern vom 6.11.2006 wurde festgestellt, dass bei Flügen mit Inlandsberührung auf den entsprechenden Vermittlungsentgelt-Anteil Umsatzsteuer zu entrichten ist. Flugroutings mit mindestens einer Landung im Inland sind dabei eindeutig als Überflüge über Deutschland zu identifizieren – unabhängig davon, ob es sich dabei um einen Zwischen- oder Umsteigehalt handelt.
Im Amadeus Transaction Fee Manager konnte diese neue Vorgabe kurzfristig zum 1. Februar 2007 umgesetzt werden. Somit werden Vermittlungsentgelte auf internationalen Flügen mit Inlandsberührung automatisiert versteuert.
Beispiele: MAD- FRA- MAD (so genannter EU-Flug) mit Zwischenhalt in Frankfurt 25 Prozent des Service-Entgeltes sind zu versteuern
MAD- FRA- JFK (so genannter Drittlandsflug) mit Umsteigehalt in Frankfurt 5 Prozent des Service-Entgeltes sind zu versteuern
Vorher war in beiden Fällen eine manuelle Erfassung des umsatzsteuerpflichtigen Anteils des Service-Entgeltes in der VERL-Maske im Feld "Mwst enthalten in" erforderlich. Seit 1. Februar 2007 ist dies nicht mehr notwendig, denn der Amadeus Transaction Fee Manager steuert den umsatzsteuerpflichtigen Anteil der VERK-Maske automatisch zu.
Weitere Informationen zu Amadeus Transaction Fee Solution www.de.amadeus.com/reisebuero/transactionfeesolution
Informationen zur anteiligen Umsatzsteuerregelung lesen Sie auch im Amadeus Newsletter Mai 2006 und Juni 2006
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